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   VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CE 17.76   

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https://dejure.org/2017,4090
VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CE 17.76 (https://dejure.org/2017,4090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2017 - 9 CE 17.76 (https://dejure.org/2017,4090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 9 CE 17.76 (https://dejure.org/2017,4090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123, § 153
    Keine Wiederaufnahme bei vorläufigem Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederaufnahmeantrag bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und Prozesskostenhilfe i.R.d. Wegnahme von Ziervögeln

  • rewis.io

    Keine Wiederaufnahme bei vorläufigem Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123
    Wiederaufnahmeantrag bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und Prozesskostenhilfe i.R.d. Wegnahme von Ziervögeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 1.15

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CE 17.76
    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht statthaft, da die Wiederaufnahme weder bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 17.10.1983 - 2 WBW 1.83 - juris Rn. 7) noch in Verfahren der Prozesskostenhilfe in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 5 A 1.15 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 17.10.1983 - 2 WBW 1.83

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Antrag auf einstweilige Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CE 17.76
    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht statthaft, da die Wiederaufnahme weder bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 17.10.1983 - 2 WBW 1.83 - juris Rn. 7) noch in Verfahren der Prozesskostenhilfe in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 5 A 1.15 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 30.12.2016 - 9 CE 16.2015

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CE 17.76
    Mit Schreiben vom 11. Dezember 2016, beim Verwaltungsgerichtshof eingegangen am 9. Januar 2017, beantragte die Antragstellerin die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens Az. 9 CE 16.2015, in dem der Senat mit Beschluss vom 30. Dezember 2016 deren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde in einem Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber der Stadt Landshut betreffend die Verpflichtung der Stadt zur Rückgängigmachung der Wegnahme und des Verkaufs von 14 Ziervögeln sowie zur Benennung der derzeitigen Halter der Tiere, ablehnte.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2017 - 13 ME 367/17

    Entscheidung im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes angesichts der

    Eine Entscheidung im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO, wie sie der Senat hier im Beschwerdeverfahren 13 ME 301/17 getroffen hat, ist angesichts der Möglichkeiten zur Änderung einer solchen Entscheidung analog § 927 Abs. 1 ZPO oder § 80 Abs. 7 VwGO (vgl. hierzu Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 123 Rn. 77 ff. m.w.N.) oder zur erneuten Beantragung einer einstweiligen Anordnung indes keine einem rechtskräftigen Endurteil gleichzustellende verfahrensbeendende Entscheidung im Sinne des § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 578 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1983 - BVerwG 2 WBW 1.83 -, BVerwGE 76, 127, 128; Bayerischer VGH, Beschl. v. 31.1.2017 - 9 CE 17.76 -, juris Rn. 3).
  • VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462

    Einstweiliger Antrag auf Zulassung zur Ausbildung als Zollinspektoranwärter im

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist weder bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO noch in Verfahren der Prozesskostenhilfe statthaft (BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 CE 17.76 - juris).
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